fbpx

Überbrückungshilfe 3 - jetzt für die Digitalisierung deines Unternehmens nutzen

Um die Folgen der Corona-Pandemie etwas abzufedern, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für die Gastronomie eingeführt. Neu in der Überbrückungshilfe III ist die Erstattung von Investitionen in die Digitalisierung. Im Folgenden findest du einige Informationen, wie du die staatlichen Hilfen jetzt nutzen kannst, um die Digitalisierung in deiner Gastronomie voran zu bringen und langfristig zu profitieren.

DAS IST NEU:

Durch die Anpassung des Reglements der Überbrückungshilfe III haben Antragsteller nun die Möglichkeit 100 % der Zuschüsse für Digitalisierung zu erhalten, einmalig bis zu 20.000 €, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 %. Bislang waren es 90 % bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 %. Jetzt ist es Unternehmen möglich, welche Ihre Rücklagen aufgebraucht haben, diese Investitionen komplett durch Fördermittel finanzieren zu lassen.

Koch

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Neu bei der Überbrückungshilfe III ist, dass du nur noch ein einfaches Kriterium erfüllen musst, um antragsberechtigt zu sein: Der Umsatzeinbruch deines Gastronomie-Betriebs muss im Förderzeitraum mindestens 30% betragen. Mit der Höhe deiner Umsatzeinbußen steigt auch die Höhe deiner Zuschüsse:

  • Umsatzrückgang 30%-50%: Erstattung von bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten
  • Umsatzrückgang 50%-70%: Erstattung von bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten
  • Umsatzrückgang mehr als 70%: Erstattung von bis zu 100% der förderfähigen Fixkosten

Welche Digitalisierungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Einrichtung eines Onlineshops
  • Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
  • Ausbau WLAN
  • Glasfaseranschluss
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen

Wie können Anträge gestellt werden?

Die Förderanträge kannst du als Gastronom meist nicht selber stellen, sondern nur durch prüfende Dritte, d.h. in der Regel Steuerberater/innen. Eine Ausnahme gilt für Soloselbstständige, die ihren Antrag hier direkt elektronisch stellen können. Die Auszahlung von Abschlägen von bis zu 100.000€ starten im März 2021.

Welche Fristen gibt es?

Die aktuell beschlossenen Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Der Antrag zur Förderung kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Wo finde ich mehr Informationen?

Die eigens eingerichteten Internetseiten zur Überbrückungshilfe informieren dich umfassend zum Thema: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.  Eine Übersicht häufiger Fragen & Antworten findest du hier: FAQs zur Überbrückungshilfe III

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Wir beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns!

0 of 350
>